Monitor the triggers for updating

Überwachung der Auslöser für die Aktualisierung

Sie müssen in Ihrem Unternehmen über Verfahren, Mechanismen und Meldesysteme verfügen, mit denen Sie erkennen können, wann Sie Änderungen an Ihrer Registrierung vornehmen müssen. Es empfiehlt sich zum Beispiel, ein Verfahren für die Entgegennahme und Analyse von Rückmeldungen Ihrer Kunden sowie die kontinuierliche Auswertung der wissenschaftlichen Literatur zu Ihrem Stoff einzurichten.

Sie sind gehalten, Ihr Registrierungsdossier zu aktualisieren, zum Beispiel in den folgenden Fällen:

  • Aufgrund von Änderungen bezüglich Ihrer Rohstoffe, Ihres Herstellungsverfahrens oder Ihres Lieferanten beinhaltet Ihr Stoff nun andere (gefährliche) Verunreinigungen oder (unbedeutende) Bestandteile.
  • Sie ändern die Einfuhr- oder Produktionsmenge Ihres Stoffes. Wenn die Menge über oder unter den Schwellenwert des Mengenbereichs, für den Sie Ihren Stoff registriert haben, steigt oder sinkt, muss dies in Ihrem Dossier angegeben werden.
    • Wenn die Menge erhöht wird und die nächste Mengenschwelle erreicht, müssen Sie eine Anfrage bei der ECHA einreichen, um Artikel 12 Absatz 2 zu erfüllen, der in IUCLID als „Inquiry Type 4“ (Anfragetyp 4) bezeichnet wird. Im Anfragedossier müssen Sie angeben, welche Informationen Sie benötigen, um die Informationsanforderungen für den höheren Mengenbereich zu erfüllen. Ausgehend von der Antwort der ECHA auf die Frage nach der Verfügbarkeit dieser Informationen können Sie mit Ihren Mitregistranten erörtern, ob die Daten bereits in der gemeinsamen Einreichung verfügbar sind und wie Sie Zugang zu diesen Daten erhalten können, z. B. durch den Erwerb der entsprechenden Zugangsbescheinigung.
    • Die Nichteinreichung einer Anfrage kann von den Vollzugsbehörden als Verstoß gegen Artikel 26 der REACH-Verordnung angesehen werden.
    • Wenn nicht alle Informationen verfügbar sind, um die Informationsanforderungen Ihrer Registrierung zu erfüllen, müssen Sie prüfen, wie Sie die Datenlücken füllen können. Weitere Informationen über die Strategie zur Erfassung Ihrer Daten finden Sie in Phase 4 „Informationsanforderungen“ der Registrierungsphasen.
  • Sie erfahren von Ihren Kunden von neuen Einsatzmöglichkeiten. In einem solchen Fall müssen Sie möglicherweise auch Ihren Stoffsicherheitsbericht aktualisieren.
  • Sie müssen die Informationen zu den Eigenschaften Ihres Stoffes, die Sie in der gemeinsamen Einreichung separat eingereicht haben (Opt-out-Regelung), aktualisieren.
  • Ihr Lieferant formuliert ein Gemisch neu, das Sie einführen. Wenn ein Stoff nicht mehr in dem Gemisch enthalten ist, müssen Sie möglicherweise die Einfuhr dieses Stoffes einstellen.
  • Sie erhalten neue Informationen über die Eigenschaften Ihres Stoffes, die Sie Ihren Mitregistranten mitteilen müssen. Sie müssen sich darauf einigen, wie Sie die gemeinsam eingereichten Informationen der Registrierung aktualisieren.

Im Zuge der Aktualisierung Ihrer Registrierung können Sie die vertrauliche Behandlung der neuen Informationen in Ihrem Dossier beantragen, wenn es sich um Informationen handelt, die zuvor nicht von der ECHA veröffentlicht wurden.