Stoffgleichheit feststellen

Unternehmen, die dieselben Stoffe herstellen und importieren, müssen diese gemeinsam registrieren. Sind die Stoffe nicht identisch, sollten sie nicht gemeinsam registriert werden. Wie kann festgestellt werden, ob zwei Stoffe identisch sind?

Wenden Sie bei einem gut definierten Stoff die allgemeinen Grundsätze aus den Leitlinien an

Wenden Sie die allgemeinen Grundsätze in Abschnitt 5 des Dokuments Leitlinien zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen gemäß REACH und CLP an:

  1. Von gut definierten Stoffen wird angenommen, dass sie identisch sind, wenn sie aus denselben Hauptbestandteilen bestehen: Die Gleichheit wird durch die Zusammensetzung bestimmt.
  2.  Ein einkomponentiger Stoff ist ein Stoff, bei dem die Hauptkomponente einen Anteil von mindestens 80 % ausmacht.
  3. Ein mehrkomponentiger Stoff ist ein Stoff, bei dem mindestens zwei Bestandteile in Anteilen von 10 % bis höchstens 80 % vorliegen (keiner über 80 %).
  4. Der Reinheitsgrad eines Stoffes beeinflusst die Gleichheit nicht.
  5. Bei identischen Stoffen können sich aus dem Herstellungsverfahren stammende Verunreinigungen unterscheiden.
  6. Stoffe von technischem Reinheitsgrad, von analytischem Reinheitsgrad oder Reinstoffe sind identisch, wenn sie aus demselben/denselben Hauptbestandteil(en) bestehen.
  7. Identische Stoffe können, abhängig von ihrem Reinheitsgrad, unterschiedliche Reinheits- oder Verunreinigungsprofile aufweisen.

Wenn Sie prüfen, ob Sie Stoffe gemeinsam mit anderen Unternehmen registrieren können, können Sie zu drei verschiedenen Ergebnissen kommen:

  1. Sie können die Stoffe auf jeden Fall gemeinsam registrieren, wenn sie aus demselben/denselben Hauptbestandteil(en) bestehen.
  2. Sie können die Stoffe auf keinen Fall gemeinsam registrieren, wenn sie nicht aus demselben/denselben Hauptbestandteil(en) bestehen.
  3. Eine gemeinsame Registrierung der Stoffe ist möglich, wenn sie gerechtfertigt ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es sich um Stoffe im Grenzbereich zwischen einkomponentigen und mehrkomponentigen Stoffen handelt.

Ziehen Sie bei UVCB-Stoffen Beispiele und sektorspezifische Anleitungen zu Rate

Bei Stoffen mit unbekannter oder variabler Zusammensetzung, komplexen Reaktionsprodukten und biologischen Materialien (UVCB) gibt es keine gemeinsame Ausgangsbasis, die eine gemeinsame Registrierung rechtfertigt.

Im Dokument Leitlinien zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen gemäß REACH und CLP finden Sie ausführliche Informationen dazu, wann zwei UVCB-Stoffe gemeinsam registriert werden können und wann nicht. Entscheidende Faktoren hierfür sind die Zusammensetzung, die Quelle und das Herstellungsverfahren.

Sie können auch die sektorspezifischen Hilfeseiten auf der Website der ECHA zu Rate ziehen. Die sektorspezifischen Anleitungen und die offiziellen ECHA-Leitlinien können Ihnen dabei helfen, Ihren Stoff korrekt zu identifizieren und die Bestimmungen von REACH in Bezug auf die Stoffidentifizierung einzuhalten. Sie unterstützen Sie auch dabei, Entscheidungen über die Gleichheit von Stoffen zu treffen.