Informationsanforderungen: 1 000 Tonnen oder mehr pro Jahr

Für die Registrierung eines Stoffs in Mengen von 1 000 Tonnen oder mehr pro Jahr gibt Spalte 1 der Anhänge VII bis X der REACH-Verordnung die Standarddatenanforderungen an; in Spalte 2 sind die Abweichungsmöglichkeiten für die jeweiligen Eigenschaften festgelegt. Gemäß den in Anhang XI enthaltenen allgemeinen Bestimmungen kann außerdem vom erforderlichen Standarddatensatz abgewichen werden.

Wenn eine Prüfung, die in Anhang X aufgeführt ist (unabhängig davon, ob der Versuch an Wirbeltieren stattfindet oder nicht), für die Registrierung erforderlich ist und bei den Mitregistranten nicht vorliegt, müssen die potenziellen Registranten zunächst alternative Ansätze zur Erfüllung der Datenanforderung in Erwägung ziehen. Nur dann, wenn eine Informationsanforderung nicht anderweitig erfüllt werden kann, müssen Sie sich auf einen Versuchsvorschlag zur Einreichung im Rahmen des gemeinsamen Registrierungsdossiers für die Prüfung durch die ECHA einigen und diesen ausarbeiten. Während Sie auf die Antwort der ECHA auf diesen Vorschlag warten, müssen Sie zwischenzeitliche Risikomanagementmaßnahmen für Ihre nachgeschalteten Anwender umsetzen und/oder empfehlen.