Collaborate with your co-registrants

Zusammenarbeit mit Ihren Mitregistranten

Alle Mitregistranten sind gemeinsam dafür verantwortlich, die gemeinsam eingereichten Informationen der Registrierung auf dem neuesten Stand zu halten. Dazu gehören neben Informationen über die physikalisch-chemischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Eigenschaften des Stoffes auch seine Einstufung und Kennzeichnung sowie die Leitlinien für die sichere Verwendung.

Bezieht sich die Aktualisierung auf gemeinsam eingereichte Informationen, ist der federführende Registrant dafür verantwortlich, die Registrierung im Namen der Mitglieder der gemeinsamen Einreichung zu aktualisieren.

Sie müssen eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe treffen. Darüber hinaus können einige Aktualisierungen zusätzliche Kosten nach sich ziehen. Sie müssen also ein System schaffen, um sich mit Ihren Mitregistranten über die Aufteilung dieser Kosten zu einigen.

Die gemeinsam eingereichten Daten müssen beispielsweise in den folgenden Fällen im IUCLID-Format aktualisiert werden:

  • Sie erfahren von neuen gefährlichen Eigenschaften des Stoffes, beispielsweise im Zuge der regelmäßigen Auswertung der vorhandenen Literatur oder infolge der Übermittlung neuer Informationen durch einen Kunden.
  • Ein gemeinsam eingereichter Stoffsicherheitsbericht muss aktualisiert werden, nachdem neue Verwendungen oder Verwendungen ermittelt wurden, von denen für den betreffenden Stoff abgeraten wird.
  • Die Einstufung und Kennzeichnung Ihres Stoffes ändert sich, beispielsweise infolge von Änderungen der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) oder weil neue Informationen über die gefährlichen Eigenschaften des Stoffes bekannt werden.
  • Ein an der gemeinsamen Einreichung beteiligtes Unternehmen erhöht seine Produktionsmenge und erreicht einen höheren Mengenbereich. Sind die für die Registrierung des Stoffes für den höheren Mengenbereich erforderlichen Informationen nicht bereits in der gemeinsamen Einreichung enthalten, müssen sie zusammengestellt und in das Dossier aufgenommen werden. Die Mitregistranten müssen sich diesbezüglich auf eine Vorgehensweise einigen. Abschließend müssen Sie sich bei allen an der gemeinsamen Einreichung beteiligten Registranten erkundigen, ob sie über relevante Informationen verfügen oder ebenfalls beabsichtigen, in einen höheren Mengenbereich zu wechseln.
  • Die ECHA oder ein Mitgliedstaat fordert im Zuge der Dossier- oder Stoffbewertung zusätzliche Informationen der Mitregistranten an. Die Mitregistranten, an die die Entscheidung gerichtet ist, müssen sich auf eine Vorgehensweise einigen, wie der Aufforderung entsprochen werden soll.