Die Abfallrahmenrichtlinie verstehen

Die in der Abfallrahmenrichtlinie festgelegten Maßnahmen sind für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft entscheidend. Mit ihnen werden die schädlichen Auswirkungen der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden oder verringert und die Effizienz der Ressourcennutzung verbessert.

Im Zuge der Umsetzung des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft, der 2015 beschlossen wurde, trat im Juli 2018 die geänderte Abfallrahmenrichtlinie in Kraft. Darin wird der Europäischen Chemikalienagentur die Aufgabe zugewiesen, eine Datenbank mit Informationen über Erzeugnisse einzurichten, die Stoffe enthalten, die auf der Kandidatenliste für besonders besorgniserregende Stoffe verzeichnet sind. Unter der REACH-Verordnung wird die Kandidatenliste regelmäßig um neue Stoffe ergänzt.

Die Informationen für die Datenbank werden der ECHA von Unternehmen übermittelt, die Erzeugnisse herstellen, einführen oder liefern, in denen auf der Kandidatenliste verzeichnete Stoffe enthalten sind. Dabei handelt es sich um Erzeugnisse, die in der EU hergestellt oder aus Drittländern in die EU eingeführt werden.

Mithilfe der Informationen aus der Datenbank können Abfallbewirtschaftungseinrichtungen Erzeugnisse, die besonders besorgniserregende Stoffe enthalten, besser sortieren und recyceln, und Verbraucher können bewusster entscheiden, wie sie solche Erzeugnisse am besten verwenden und entsorgen. Insgesamt dürfte die Datenbank dazu beitragen, dass besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen nach und nach ersetzt und sicherere Alternativen entwickelt werden.

Mit der Datenbank werden drei wesentliche Ziele verfolgt:

  1. Verringerung der Erzeugung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten, indem die Ersetzung besorgniserregender Stoffe in Erzeugnissen, die auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht werden, unterstützt wird.
  2. Bereitstellung von Informationen, mit deren Hilfe die Abfallbehandlung weiter verbessert werden kann.
  3. Befähigung der Behörden, die Verwendung besorgniserregender Stoffe in Erzeugnissen während deren gesamten Lebenszyklus, einschließlich der Abfallphase, zu überwachen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Die SCIP-Datenbank ergänzt die nach der REACH-Verordnung bestehenden Mitteilungs- und Anmeldepflichten für Stoffe auf der Kandidatenliste.

Zeitlicher Verlauf

4. Juli 2018
 –  geänderte Abfallrahmenrichtlinie tritt in Kraft

Anfang 2020
 –  Prototyp der Datenbank wird freigeschaltet

5. Januar 2021
 –  Lieferanten von Erzeugnissen sind fortan verpflichtet, Informationen für die Datenbank zu übermitteln