Anbieter von Erzeugnissen

Unternehmen, die Erzeugnisse mit Stoffen der Kandidatenliste anbieten und in der EU auf den Markt bringen, sind verpflichtet, Informationen über diese Erzeugnisse an die ECHA zu übermitteln.

 

1. Müssen Sie eine SCIP-Meldung einreichen?

Bin ich betroffen? 

Die Pflicht zur Übermittlung einer SCIP-Meldung betrifft alle Erzeugnisse, die auf dem EU-Markt angeboten werden und einen besonders besorgniserregenden Stoff der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 % Massenanteil enthalten. 

Die folgenden Anbieter von Erzeugnissen müssen Informationen an die ECHA übermitteln:

  • in der EU ansässige Hersteller und Montagebetriebe, 
  • in der EU ansässige Importeure, 
  • in der EU ansässige Händler und andere Akteure in der Lieferkette , die Erzeugnisse auf den Markt bringen. 

Einzelhändler und andere an der Lieferkette Beteiligte, die Erzeugnisse nur direkt an Verbraucher liefern, unterliegen nicht der Verpflichtung zur Informationsübermittlung für die SCIP-Datenbank.

Ab welchem Datum sollten Informationen an die ECHA übermittelt werden?

Ab dem 5. Januar 2021 müssen Informationen über Erzeugnisse, die besonders besorgniserregende Stoffe (der Kandidatenliste) in einer Konzentration von mehr als 0,1 % Massenanteil enthalten und in der EU auf den Markt gebracht werden, an die ECHA gemeldet werden.

 

2. Die Informationsanforderungen kennen und verstehen

Welche Informationen müssen an die ECHA übermittelt werden?

Anbieter von Erzeugnissen müssen folgende Informationen an die ECHA übermitteln:

  • Angaben zur Identifizierung des Erzeugnisses
  • Name, Konzentrationsbereich und Ort des auf der Kandidatenliste verzeichneten Stoffes, der in dem betreffenden Erzeugnis enthalten ist
  • sonstige Informationen zur sicheren Verwendung des Erzeugnisses, insbesondere zur ordnungsgemäßen Behandlung als Abfall. 

Eine detaillierte Liste aller Informationsanforderungen finden Sie in dem Dokument „Detaillierte Informationsanforderungen (Detailed Information Requirements)“.

Welche für die SCIP-Datenbank übermittelten Daten wird die ECHA veröffentlichen?

Die für die SCIP-Datenbank übermittelten Informationen werden veröffentlicht und stehen somit den Abfallentsorgungsunternehmen zur Verfügung, um die derzeitige Informationslücke zu schließen.

Die ECHA veröffentlicht die Informationen, wie sie übermittelt werden, auf ihrer Website. Für die Qualität der Daten ist der jeweilige Anbieter verantwortlich. Sofern begründet, wird die ECHA den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gewährleisten. Angaben, anhand derer die an einer Lieferkette Beteiligten miteinander in Verbindung gebracht werden könnten, werden beispielsweise nicht öffentlich zugänglich gemacht.

 

3. Prüfen Sie Ihre Erzeugnisse

Prüfen Sie Ihre Erzeugnisse

Sobald Sie festgestellt haben, dass Sie den Auflagen unterliegen und sich mit den Standard-Informationsanforderungen vertraut gemacht haben, ist es an der Zeit, sich mit ihrem Angebot an Erzeugnissen und komplexen Objekten (Produkten) zu befassen.

Prüfen Sie, welche Erzeugnisse oder komplexen Objekte besonders besorgniserregende Stoffe der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 % Massenanteil enthalten.  

Je nach ihrer Rolle in der Lieferkette müssen Sie die Eingangsprodukte (Erzeugnisse oder komplexe Objekte, die Sie erhalten) und Ausgangsprodukte (Erzeugnisse oder komplexe Objekte, die Sie als Anbieter auf den Markt bringen) ihrer Prozesse berücksichtigen.

Wie werden Erzeugnisse in REACH definiert

  • Gemäß Artikel 3 Absatz 3 der REACH-Verordnung ist ein Erzeugnis folgendermaßen definiert: „Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt“.
  • Ein „komplexes Objekt“ ist ein Produkt, das aus mehr als einem Erzeugnis besteht.
  • Zusammengesetzte oder miteinander verbundene Erzeugnisse in komplexen Objekten bleiben Erzeugnisse, solange sie eine bestimmte Form, Oberfläche oder Gestalt behalten und solange sie kein Abfall sind.

 

4. Passen Sie Ihre Daten an
  • Legen Sie fest, wie das Erzeugnis oder das komplexe Objekt (Produkt) in der Meldung bezeichnet wird:
    • Erzeugnisname, sonstiger Name (z. B. Marke, Modell, Typ)
    • Primäre Artikelkennung, sonstige Artikelkennungen (z. B. Europäische Artikelnummer (EAN), Global Trade Item Number (GTIN), Universal Product Code (GPC), Katalognummer, ECHA-Erzeugnis-ID, Teilenummer.
    • Erzeugniskategorie Identifizierung des Erzeugnisses oder des komplexen Objekts in einer harmonisierten Liste auf der Grundlage von Funktion/Verwendung (integrierter Tarif der Europäischen Union – TARIC, eine Liste die auf der Kombinierten Nomenklatur (CN) von Anhang I der Verordnung des Rates (EEC) Nr. 2658/87 basiert).
    • Wird das Erzeugnis in der EU hergestellt oder zusammengesetzt?
  • Merkmale: Erfassen Sie die Merkmale des Erzeugnisses oder des komplexen Objekts, die dazu beitragen können, das Erzeugnis oder das komplexe Objekt von ähnlichen Erzeugnissen oder komplexen Objekten zu unterscheiden. Z. B. Höhe, Länge, Breite, Durchmesser, Dichte, Gewicht, Volumen, Farbe.
  • Legen Sie die notwendigen Sicherheitsvorschriften für die einzelnen Erzeugnisse oder die in komplexen Objekten enthaltenen Erzeugnisse fest. Es können auch Anweisungen für die Demontage enthalten sein.
  • Komponenten von komplexen Objekten: Die Meldung eines komplexen Objekts umfasst die Informationen über Komponenten mit besonders besorgniserregenden Stoffen (der Kandidatenliste) mit einer Konzentration von mehr als 0,1 % Massenanteil und die Angabe der Vorkommnisse des entsprechenden Erzeugnisses in dem komplexen Objekt.
  • Erfassen Sie die Informationen über die Stoffe der Kandidatenliste in dem Erzeugnis:
    • Identifizierung des Stoffes auf der Kandidatenliste;

    • Identifizierung der Version der Kandidatenliste;

    • Konzentrationsbereich des Stoffes der Kandidatenliste in dem Erzeugnis und

    • Identifizierung der Materialkategorie des Erzeugnisses oder der Gemischkategorie, in dem der Stoff der Kandidatenliste vorhanden ist. Der Stoff der Kandidatenliste ist entweder im Material, aus dem das Erzeugnis besteht,  oder in einem Gemisch in dem Erzeugnis enthalten, das weiter verarbeitet wird (z. B. Beschichtung).

  • Prüfen Sie die detaillierte Liste der Informationsanforderungen und das SCIP-IUCLID-Format, um den richtigen Pfad zur Anpassung Ihrer Daten zu finden.

 

5. Einreichung vorbereiten

Die ECHA hat ein harmonisiertes IUCLID-Format  für die Einreichung der erforderlichen Informationen für die SCIP-Datenbank festgelegt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der SCIP-Tools-Website.

6. Ihre Meldung einreichen