Konsultationen

Für Beschränkungsvorschläge (die in einem Beschränkungsbericht nach Anhang XV dargelegt werden) und Entwürfe der Stellungnahmen des Ausschusses für sozioökonomische Analyse (SEAC) muss eine Konsultation durchgeführt werden. Die ECHA initiiert zudem Aufforderungen zur Einreichung von Kommentaren und zur Vorlage von Nachweisen in der Vorbereitungsphase für einen Beschränkungsvorschlag und zu den verschiedenen in der Vorbereitung befindlichen Unterlagen im Zusammenhang mit Beschränkungen, wie etwa Berichten zu Stoffen in Erzeugnissen und Leitlinien zu Beschränkungseinträgen.

Interessierte Kreise, die sich möglicherweise dazu äußern möchten, sind Unternehmen, Organisationen, die die Industrie oder die Zivilgesellschaft vertreten, einzelne Bürger sowie Behörden. Kommentare aus der EU und aus Drittstaaten sind willkommen.