Dienst für Partner bei Antragstellung

Unternehmen, Konsortien, Branchenverbände und Beratungsunternehmen können den Dienst für Partner bei der Antragstellung nutzen, um einen geeigneten Partner für ihren Zulassungsantrag zu finden. Unternehmen, die über mögliche Ersatzstoffe verfügen, können diesen Dienst ebenfalls nutzen.

Sie haben zwei Möglichkeiten, den Dienst zu nutzen:

  1. Sie können die Identität potenzieller Antragsteller und deren Kontaktangaben ermitteln, Informationen zu Stoffen, Verwendungen, Rolle in der Lieferkette und Art der gewünschten Zusammenarbeit finden;
  2. Sie können Ihre eigenen Informationen aufführen, so dass andere sich mit Ihnen in Verbindung setzen können. Alle in diesem Formular enthaltenen Informationen werden veröffentlicht.

Die Nutzung dieses Dienstes ist auf Stoffe im Zulassungsverzeichnis (Anhang XIV von REACH) und Stoffe beschränkt, deren Aufnahme in das Zulassungsverzeichnis empfohlen wird.

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Haftungsausschluss und Nutzungsbedingungen

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