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- Beteiligen Sie sich aktiv an der Erarbeitung von Stellungnahmen
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Wie wird eine Zulassung beantragt?
- Sind Sie von einer Zulassung betroffen?
- Entwickeln Sie eine Antragsstrategie
- Beginnen Sie mit der Erstellung Ihres Antrags
- Informieren Sie die ECHA vorab und beantragen Sie eine Informationsveranstaltung vor der Einreichung
- Stellen Sie Ihren Antrag fertig
- Reichen Sie Ihren Antrag ein
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- Erfüllen Sie Ihre Verpflichtungen
- Reichen Sie einen Überprüfungsbericht ein, falls Sie den Stoff noch verwenden müssen
- Fragen an die ECHA betreffend Zulassungsanträge
Beteiligen Sie sich aktiv an der Erarbeitung von Stellungnahmen
Die Konsultation beginnt, wenn die ECHA die umfassenden Informationen zu den beantragten Verwendungen auf ihrer Website veröffentlicht und interessierte Kreise auffordert, Informationen über mögliche Alternativstoffe oder -technologien für diese Verwendungen vorzulegen.
Die Konsultation dauert acht Wochen, und Sie haben Gelegenheit, sich öffentlich zu eingegangenen Stellungnahmen zu äußern.
Entwürfe der Stellungnahmen des RAC und des SEAC
Der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) und der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) erstellen ihre Entwürfe der Stellungnahmen innerhalb von 10 Monaten nach Antragseingang. Die Stellungnahmen der Ausschüsse stützen sich auf den Antrag sowie auf alle Informationen, die sie in der Konsultation zu möglichen Alternativen erhalten haben, und auf eventuell bereitgestellte zusätzliche Informationen.
Im Rahmen dieses Verfahrens können Sie
- aufgefordert werden, weitere Informationen zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Antrag zur Verfügung zu stellen, oder
- zur Teilnahme an einem Dreiergespräch mit Berichterstattern des RAC und SEAC eingeladen werden, um die im Rahmen der Konsultation gewonnenen Informationen oder eventuelle technische oder wissenschaftliche Fragen zu Ihrem Antrag zu erörtern.
Sie können innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Entwurfs der Stellungnahme dazu Stellung nehmen. Der RAC und der SEAC berücksichtigen in ihren endgültigen Stellungnahmen die Kommentare, die Sie gegebenenfalls zu den Entwürfen der Stellungnahmen eingereicht haben. Das Sekretariat übermittelt die Stellungnahmen an die Europäische Kommission, an die Mitgliedstaaten und an Sie. Nicht vertrauliche Fassungen der Stellungnahmen werden auf der Website der ECHA veröffentlicht.