Gesetzgebung

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Ziel der REACH-Verordnung ist es, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern.

Die Richtlinie über chemische Arbeitsstoffe (CAD) und die Richtlinie über Karzinogene, Mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe (CMRD) bilden einen Rahmen für die Festlegung von Grenzwerten für die berufsbedingte Exposition, die integraler Bestandteil des EU-Mechanismus zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer sind.

Die CLP-Verordnung gewährleistet, dass Arbeitnehmer und Verbraucher in der Europäischen Union durch die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien eindeutig über die mit Chemikalien verbundenen Gefahren informiert werden.

Die in der Abfallrahmenrichtlinie festgelegten Maßnahmen sind für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft entscheidend, denn mit ihnen werden die schädlichen Auswirkungen der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden bzw. verringert und die Effizienz der Ressourcennutzung verbessert.

Ziel der Verordnung über Biozidprodukte ist es, die Funktionsweise des Markts für Biozidprodukte in der EU zu verbessern und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt zu gewährleisten.

Die POP-Verordnung verbietet bzw. schränkt die Herstellung und die Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen in der Europäischen Union stark ein.

Die Verordnung über die vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC-Verordnung) regelt die Aus- und Einfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien und erlegt Unternehmen, die diese Chemikalien in Nicht-EU-Länder ausführen möchten, Verpflichtungen auf.

Die überarbeitete Trinkwasserrichtliniesoll Bürger und Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen durch verunreinigtes Trinkwasser schützen und den Zugang zu Trinkwasser verbessern.

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