Registration Dossier

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Please be aware that this old REACH registration data factsheet is no longer maintained; it remains frozen as of 19th May 2023.

The new ECHA CHEM database has been released by ECHA, and it now contains all REACH registration data. There are more details on the transition of ECHA's published data to ECHA CHEM here.

Diss Factsheets

Administrative data

First-aid measures

Allgemeine Hinweise

Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen. Bei Gefahr der Bewusstlosigkeit, Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.

Nach Einatmen

Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.

Nach Hautkontakt

Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung sofort entfernen.

Nach Augenkontakt

Mit reichlich Wasser ausspülen. Gegebenenfalls Augenarzt hinzuziehen.

Nach Verschlucken

Mund ausspülen und Wasser trinken lassen (maximal 2 Trinkgläser), bei Unwohlsein Arzt hinzuziehen.

Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

Reizende Wirkungen, Apathie.

Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Keine Informationen verfügbar.

Fire-fighting measures

Geeignete Löschmittel:

Wasser, Kohlendioxid (CO2), Schaum, Löschpulver

Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:

Keine ungeeigneten Löschmittel bekannt.

Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Bei Brand kann freigesetzt werden: Kohlendioxid, Kohlenmonoxid.

Brandgase von organischen Materialien sind grundsätzlich als Atmungsgifte einzustufen.

Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung

Lösch-, Rettungs- und Aufräumarbeiten unter Einwirkung von Brand- oder Schwelgasen dürfen nur mit schwerem Atemschutz durchgeführt werden. Hautkontakt durch Einhalten eines Sicherheitsabstandes oder Tragen geeigneter Schutzkleidung vermeiden.

Zusätzliche Hinweise:

Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Löschwasser nicht ins Oberflächenwasser oder Grundwassersystem gelangen lassen.

Accidental release measures

6.1.       Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Hinweis für nicht für Notfälle geschultes Personal

Substanzkontakt vermeiden. Einatmen von Stäuben vermeiden. Für angemessene Lüftung sorgen. Gefahrenzone räumen, Vorgehen nach Notfallplan, Sachkundige hinzuziehen.

Einsatzkräfte

Schutzausrüstung: siehe Kapitel 8.

6.2.       Umweltschutzmaßnahmen:

Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.

6.3.       Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Kanalisation abdichten. Auffangen, eindeichen und abpumpen.

Trocken aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Kapitel „Entsorgung“ behandeln.

Handling and storage

7.1.       Handhabung

Hinweise zum sicheren Umgang

Das Risiko beim Umgang mit dem Produkt ist durch Anwendung von Schutz- und Vorbeugungsmaßnahmen auf ein Mindestmaß zu verringern. Das Arbeitsverfahren sollte, sofern nach dem Stand der Technik möglich, so gestaltet werden, dass gefährliche Stoffe nicht frei werden oder ein Hautkontakt ausgeschlossen werden kann.

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

Hitze- und Zündquellen fernhalten.

7.2.       Lagerung

Anforderungen an Lagerräume und Behälter

Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um jegliches Austreten zu verhindern. Stets im Originalgebinde aufbewahren. Kühl und trocken lagern.

Lagerklasse gemäß TRGS 510

10-13       sonstige Flüssigkeiten und Feststoffe

Transport information

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Marine transport (UN RTDG/IMDG)

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Exposure controls / personal protection

8.1.       Zu überwachende Parameter

Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.

8.2.       Begrenzung und Überwachung der Exposition Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen

Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Dämpfe nicht einatmen. Mindeststandards für Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Arbeitsstoffen sind in der TRGS 500 aufgeführt.

Persönliche Schutzausrüstung

Atemschutz

Bei Überschreiten der Arbeitsplatzgrenzwerte muss ein geeignetes Atemschutzgerät getragen werden. Sind keine Arbeitsplatzgrenzwerte vorhanden, sind bei Bildung von Aerosolen und Nebeln ausreichende Atemschutzmaßnahmen zu treffen.

Atemschutz ist erforderlich bei: Staubentwicklung

Hautschutz:

Bei möglichem Hautkontakt mit dem Produkt bietet die Verwendung von Handschuhen, geprüft nach

z.B. EN 374, ausreichenden Schutz. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Fall auf seine arbeitsplatzspezifische Eignung (z.B. mechanische Beständigkeit, Produktverträglichkeit, Antistatik) geprüft werden. Anweisungen und Informationen des Handschuhherstellers zur Anwendung, Lagerung, Pflege und zum Austausch der Handschuhe befolgen.

Geeignetes Material:       Nitrilkautschuk Materialstärke:       0,11 mm Durchdringungszeit:       > 480 min.

Augenschutz:

Schutzbrille mit Seitenschutz (DIN EN 166) Augenspülvorrichtung bereithalten.

Körperschutz

Chemieübliche Arbeitskleidung

Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.

Stability and reactivity

Disposal considerations