Händler sehr gefährlicher Chemikalien

Importieren Sie Chemikalien, die in der EU verboten sind oder strengen Beschränkungen unterliegen?

Bei diesen Chemikalien kann es sich um Industriechemikalien, Pflanzenschutzmittel oder Biozide handeln, die in Form von Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen eingeführt werden. In diesem Fall müssen Sie möglicherweise die Anforderungen der Verordnung über die vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC) erfüllen. 

Sollte dies der Fall sein, müssen Sie:

  • sicherstellen, dass die Einfuhr gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften (z. B. REACH-Verordnung, Verordnung über Biozidprodukte, Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, nationale Rechtsvorschriften etc.) zulässig ist
  • der zuständigen Behörde in der EU die eingeführten Mengen melden

prüfen, ob Ihre Chemikalie Gegenstand des Abschnitts Chemikalien, die der PIC-Verordnung unterliegen, ist.

Exportieren Sie auch in Länder außerhalb der Europäischen Union?

Wenn eine Ihrer Industriechemikalien, Pflanzenschutzmittel oder Biozide in der EU verboten ist oder strengen Beschränkungen unterliegt, müssen Sie sehr wahrscheinlich die Anforderungen der PIC-Verordnung erfüllen. Dies bedeutet, dass Sie der ECHA die Ausfuhr (entweder als Stoffe oder Gemische/Erzeugnisse) melden müssen und in einigen Fällen die vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC) des einführenden Landes einholen müssen. 

Prüfen, ob Ihre Chemikalie Gegenstand des Abschnitts Chemikalien, die der PIC-Verordnung unterliegen, ist.