Veröffentlichung von Informationen aus Dossiers

Die ECHA veröffentlicht auf ihrer Website Informationen aus den Registrierungsdossiers. Diese sind dann für alle europäischen Bürger frei verfügbar, so dass sie über alle potenziellen Risiken, die mit den von ihnen verwendeten Chemikalien verbunden sind, informiert sein können.

Die veröffentlichten Informationen umfassen die Identität des Stoffs, die Ergebnisse von Studien über seine inhärenten Eigenschaften und die Gefahrenprofile, die Konzentrationen, bei denen keine schädlichen Wirkungen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt erwartet werden, die Einstufung und Kennzeichnung sowie Anleitungen zu seiner sicheren Verwendung.

Falls kein Antrag auf vertrauliche Behandlung gestellt wurde, veröffentlicht die ECHA auch den Reinheitsgrad des Stoffs, der für die Einstufung und Kennzeichnung erforderlich ist, den Gesamt-Mengenbereich, (qualifizierte) Studienzusammenfassungen, Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt und den Handelsnamen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann für den IUPAC-Namen die vertrauliche Behandlung verlangt werden. In diesen Fällen müssen die Registranten einen öffentlichen Namen angeben, den die ECHA für Veröffentlichungszwecke verwenden kann.

Vor der Einreichung ihrer Dossiers haben die Registranten die Möglichkeit, die vertrauliche Behandlung bestimmter Daten zu verlangen und zu überprüfen, welche Informationen öffentlich zugänglich sein werden. Der Antrag auf vertrauliche Behandlung gilt nur für einen beschränkten Satz von Daten und erfordert eine Begründung, die von der ECHA geprüft wird. Für den Fall, dass die ECHA die Anträge auf vertrauliche Behandlung abgelehnt hat, kann der Registrant innerhalb einer bestimmten Frist eine Überprüfung bei der Agentur beantragen. 

Praktische Empfehlungen dazu, welche Teile des Registrierungsdossiers auf der Website der ECHA veröffentlicht werden könnten, wie eine vertrauliche Behandlung bestimmter Daten beantragt und wie ein öffentlicher Name abgeleitet wird, sind dem Handbuch „Informationsverbreitung und Vertraulichkeit nach der REACH-Verordnung“ zu entnehmen. Registranten können sich vor der Einreichung eines Registrierungsdossiers auch über die Verbreitungsvorschau von IUCLID anzeigen lassen, welche Daten auf der Website der ECHA unter Umständen veröffentlicht werden.