Andere Themen, die nachgeschaltete Anwender betreffen

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NA und REACH-Registrierung

Wenn Sie bei Ihren Tätigkeiten in der EU Chemikalien einsetzen, müssen Sie den Registrierungsstatus der von Ihnen verwendeten Stoffe kennen. Am 31. Mai 2018 endete die letzte Frist zur Registrierung von Stoffen, die in einer Größenordnung von 1-100 Tonnen pro Jahr und Hersteller/Importeur in der EU bzw. dem EWR hergestellt oder in dieses Gebiet eingeführt werden.

Außer unter bestimmten Umständen (z. B. bei einer jährlichen Tonnage von weniger als 1 Tonne) erfüllen Ihre Lieferanten, wenn sie die Stoffe, die sie Ihnen liefern, nicht registriert haben, nicht die REACH-Verordnung und können diese Stoffe nicht mehr legal liefern. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um Ihr Geschäft zu schützen:

1. Identifizieren Sie Stoffe, die für Ihr Geschäft wesentlich sind

  • Prüfen Sie die Stoffe in den für Ihr Geschäft entscheidenden Inhalts- und Prozessstoffen. Dies gilt auch für Stoffe in Gemischen.

2. Prüfen Sie den Registrierungsstatus der Stoffe und suchen Sie erforderlichenfalls nach alternativen Lieferanten

  • Bei gefährlichen Chemikalien sollte sich die Registrierungsnummer auf dem Sicherheitsdatenblatt in Abschnitt 1.1 (Stoffe) bzw. Abschnitt 3.2 (Stoffe in Gemischen) befinden.
  • Die registrierten Stoffe sind auf der Website der ECHA aufgelistet. Unter „Fragen und Antworten“ Q&A 399 – How can I check if my supplier has a valid registration? (Wie kann ich überprüfen, ob mein Lieferant eine gültige Registrierung besitzt?) finden Sie weitere Einzelheiten zur Prüfung des Registrierungsstatus.
  • Auf der Website der ECHA finden Sie Unternehmen, die den Stoff registriert haben. Unter „Fragen und Antworten“ Q&A 1516 – How do I know whether or not a substance has been registered? (Wie weiß ich, ob ein Stoff registriert wurde oder nicht?) finden Sie weitere Einzelheiten zur Suche nach solchen Unternehmen.
  • Ein Stoff sollte dann registriert sein, wenn Ihr Lieferant ihn in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr herstellt oder einführt. Bestimmte Arten von Stoffen unterliegen nicht der Registrierungspflicht, wie etwa natürlich vorkommende Stoffe oder Stoffe, die gemäß anderen Rechtsvorschriften registriert oder lizensiert werden müssen, wie etwa Stoffe in Lebensmitteln. Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie Ihren Lieferanten um entsprechende Erläuterungen bitten.

3. Prüfen Sie, ob Ihre Verwendungen in der Registrierung abgedeckt sind, vor allem wenn Sie einen Stoff auf neue Weise verwenden

  • Ein nachgeschalteter Anwender ist verpflichtet, die im Expositionsszenarium beschriebenen oder alternative Maßnahmen zu ergreifen. Sie müssen bei Erhalt von Expositionsszenarien überprüfen, ob Ihre Verwendung abgedeckt ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite „Mehr über die Verpflichtungen nachgeschalteter Anwender“ unter „Eigene Verwendung prüfen“. Bitte beachten Sie, dass Sie das Recht haben, Ihre Lieferanten über Ihre Verwendungen zu informieren, damit die Registranten diese Verwendungen in ihren Registrierungen berücksichtigen können.
  • Wenn Sie in einer organisierten Branche tätig sind, hat Ihre Branchenorganisation möglicherweise Verwendungskarten erstellt, in denen typische Verwendungen und Verwendungsbedingungen in einem vereinbarten und für Registranten leicht handhabbaren Format beschrieben werden. Dadurch lässt sich Zeit sparen, da Sie Ihren Lieferanten nicht direkt kontaktieren müssen. Prüfen Sie die Bibliothek der Verwendungskarten auf der ECHA-Website; dort sehen Sie, ob Ihre Branche solche Verwendungskarten bereitgestellt hat.
  • Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie Ihren Lieferanten um entsprechende Erläuterungen bitten.

4. Wenn kein Lieferant den Stoff registriert hat, den Sie wirklich benötigen, prüfen Sie, ob Sie den Stoff direkt importieren können

  • Falls Sie pro Jahr mehr als eine Tonne eines Stoffes importieren, müssen Sie ihn registrieren.
  • Die Registrierungsanforderungen sind bei Mengen unter 10 Tonnen pro Jahr weniger umfassend.