Entwurf einer Empfehlung zur Aufnahme von Stoffen in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe und Konsultation

Entwurf einer Empfehlung zur Aufnahme von Stoffen in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe und Konsultation

Entwurf einer Empfehlung zur Aufnahme von Stoffen in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe und Konsultation

Die ECHA priorisiert die Stoffe auf der Liste der in Frage kommenden Stoffe, um zu ermitteln, welche Stoffe in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV der REACH-Verordnung) aufgenommen werden sollen und damit der Zulassungspflicht unterliegen. Die ECHA verabschiedet regelmäßig Empfehlungen für die Europäische Kommission, die letztendlich über die Aufnahme von Stoffen in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe entscheidet.

Priorität haben dabei in der Regel Stoffe mit PBT- oder vPvB-Eigenschaften, weit verbreiteter Verwendung oder großen Mengen. Es wird jedoch auch die regulatorische Wirksamkeit der Zulassungsmaßnahme im Sinne des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt berücksichtigt.

Der Empfehlungsentwurf enthält u. a. folgende Informationen:

  • Ablauftermin, ab dem das Inverkehrbringen und die Verwendung eines Stoffes verboten ist, sofern nicht eine Zulassung erteilt oder die Verwendung von der Zulassungspflicht ausgenommen wurde
  • Antragsschluss, bis zu dem Anträge eingegangen sein müssen, wenn der Antragsteller den Stoff nach dem Ablauftermin weiterhin verwenden oder in Verkehr bringen will
  • gegebenenfalls Überprüfungszeiträume für bestimmte Verwendungen
  • gegebenenfalls Verwendungen, die von der Zulassungspflicht ausgenommen sind

Kommentare zum Empfehlungsentwurf können innerhalb von drei Monaten nach dem Veröffentlichungsdatum eingereicht werden.

Der Ausschuss der Mitgliedstaaten formuliert seine Stellungnahme zum Empfehlungsentwurf und berücksichtigt dabei die eingegangenen Kommentare.

Die Stellungnahme des Ausschusses und die Kommentare, die im Rahmen der öffentlichen Konsultation eingegangen sind, helfen der ECHA bei der Verabschiedung einer endgültigen Empfehlung an die Europäische Kommission zur Entscheidung über die Stoffe, die in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe aufzunehmen sind.

Ausnahmen

Für die Zulassungspflicht gelten einige allgemeine Ausnahmen. Zusätzlich zu diesen allgemeinen Ausnahmen kann die ECHA Vorschläge für stoff- und verwendungsspezifische Ausnahmen unterbreiten, sofern es andere Rechtsvorschriften in der Gemeinschaft mit Mindestanforderungen zur ausreichenden Beherrschung der Risiken und für den Schutz der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt gibt. Die Auflistung dieser Ausnahmen basiert auf der Empfehlung, die die ECHA der Europäischen Kommission vorlegt.

  • Allgemeine Ausnahmen von der Zulassungspflicht
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