REACH verstehen

Die REACH-Verordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, die erlassen wurde, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU zu erhöhen. Sie schlägt ferner alternative Methoden zur Gefahrenbeurteilung von Stoffen vor, um die Anzahl der Tierversuche zu verringern. 

Grundsätzlich gilt REACH für alle chemischen Stoffe, d. h. nicht nur für die in industriellen Prozessen verwendeten, sondern auch für die im täglichen Leben vorkommenden, zum Beispiel in Reinigungsmitteln, Farben/Lacken sowie in Produkten wie Kleidung, Möbel und Elektrogeräte. Daher hat die Verordnung Auswirkungen auf die meisten Unternehmen in der gesamten EU.

Im Rahmen von REACH tragen die Unternehmen die Beweislast. Zur Erfüllung der Verordnung müssen die Unternehmen die Risiken, die mit den von ihnen in der EU hergestellten und in Verkehr gebrachten Stoffen verbunden sind, identifizieren und beherrschen. Sie müssen gegenüber der ECHA aufzeigen, wie der Stoff sicher verwendet werden kann, und sie müssen den Anwendern Informationen über Risikomanagementmaßnahmen bereitstellen.

Wenn die Risiken nicht beherrschbar sind, können die Behörden die Verwendung von Stoffen auf unterschiedliche Weise einschränken. Auf lange Sicht sollten die gefährlichsten Stoffe durch weniger gefährliche ersetzt werden.

REACH steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“ (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). Die REACH-Verordnung trat am 1. Juni 2007 in Kraft.

Wie funktioniert REACH?

In REACH sind Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Informationen über die Eigenschaften und Gefahren von Stoffen festgelegt.

Unternehmen müssen ihre Stoffe registrieren; dazu müssen sie mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten, die denselben Stoff registrieren.

Die ECHA nimmt einzelne Registrierungen entgegen und bewertet diese im Hinblick auf ihre Erfüllung der Anforderungen, während die EU-Mitgliedsstaaten ausgewählte Stoffe bewerten, um anfängliche Bedenken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt zu klären. Die Behörden und die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA bewerten, ob die Risiken von Stoffen beherrscht werden können.

Behörden können gefährliche Stoffe verbieten, wenn ihre Risiken nicht beherrschbar sind. Sie können auch beschließen, eine Verwendung einzuschränken oder von einer vorherigen Genehmigung abhängig zu machen.

Auswirkungen von REACH auf Unternehmen

REACH hat Auswirkungen für eine Vielzahl von Unternehmen in vielen Branchen, auch auf solche, die sich möglicherweise nicht als mit Chemikalien befasst betrachten.

Generell können Sie im Rahmen von REACH eine der folgenden Funktionen haben:

Hersteller: Wenn Sie Chemikalien herstellen, um diese selbst zu verwenden oder an andere Personen zu liefern (auch zur Ausfuhr), müssen Sie voraussichtlich einige wichtige Pflichten im Rahmen von REACH erfüllen.

Importeur: Wenn Sie etwas von außerhalb der EU/des EWR kaufen, müssen Sie voraussichtlich einige Pflichten im Rahmen von REACH erfüllen. Dabei kann es sich um einzelne Chemikalien, Gemische für den Weiterverkauf oder Fertigerzeugnisse wie Kleidung, Möbel oder Kunststoffwaren handeln.

Nachgeschalteter Anwender: Die meisten Unternehmen verwenden Chemikalien, mitunter sogar, ohne es zu merken. Daher müssen Sie überprüfen, welche Pflichten Sie haben, wenn Sie im Rahmen Ihrer industriellen oder beruflichen Tätigkeit mit Chemikalien arbeiten. Möglicherweise müssen Sie einige Pflichten im Rahmen von REACH erfüllen.

Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU: Falls Sie ein Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU sind, sind Sie nicht an die REACH-Verpflichtungen gebunden, selbst wenn Sie die Produkte in das Zollgebiet der Europäischen Union exportieren. Die Pflicht zur Erfüllung der Anforderungen von REACH, zum Beispiel die Registrierung, liegt bei den Importeuren mit Sitz in der Europäischen Union oder bei dem in der EU ansässigen Alleinvertreter eines nicht in der EU ansässigen Herstellers.