Alleinvertreter

Alleinvertreter

Alleinvertreter

Sie gelten als Alleinvertreter, wenn:

  • Sie die Aufgaben und Pflichten eines Importeurs eines Stoffes unter REACH für ein außerhalb des EWR ansässiges Unternehmen übernehmen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite Erste Schritte für Alleinvertreter.

In der Regel gelten für Sie die gleichen Anforderungen an die Stoffregistrierung wie für Hersteller und Importeure. Außerdem müssen Sie den Importeuren Informationen zur Verfügung stellen, damit sie Sicherheitsdatenblätter (SDB) erstellen können. Darüber hinaus müssen Sie Aufzeichnungen über Ihre Lieferkette - ein Inventar der Importeure und Tonnage - führen, die Sie den vollziehenden Behörden auf Anfrage zur Verfügung stellen.