Grenzwerte berufsbedingter Exposition

Bei Grenzwerten berufsbedingter Exposition (Occupational Exposure Limits, OELs) handelt es sich um von den Regulierungsbehörden festgelegte Expositionshöhen für Chemikalien in der Luft, die an einem Arbeitsplatz als (gesundheitlich) unbedenklich angesehen werden.

Diese Grenzwerte werden von den Regulierungsbehörden auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen und der neuesten Daten über die Gefahren eines Stoffes festgelegt, insbesondere im Hinblick auf Karzinogenität, Mutagenität, Reproduktionstoxizität und Toxizität bei wiederholter Aufnahme, aber auch auf die Wirkungen einer kurzfristigen Exposition.

Die Festlegung von Grenzwerten für die Exposition gegenüber einem bestimmten Stoff hilft den Arbeitgebern, die Arbeitnehmer vor möglichen gesundheitlichen Risiken bei der Verwendung von Chemikalien am Arbeitsplatz zu schützen und ihre Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien zu begrenzen.

Maßnahmen gegen schädliche Chemikalien sind ein Schwerpunktbereich des Arbeitsschutzes in der Europäischen Union. Die Europäische Kommission lässt sich von unabhängigen wissenschaftlichen Ausschüssen zur Bewertung prioritärer Chemikalien beraten, um vorgeschlagene Maßnahmen zur Annahme neuer oder überarbeiteter Arbeitsplatzgrenzwerte im Rahmen der Richtlinie über Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxische Stoffe, der Richtlinie über chemische Arbeitsstoffe und anderer einschlägiger Rechtsvorschriften (z. B. der Richtlinie 2009/148/EG über Asbest) zu unterstützen.

Die ECHA und ihr Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) unterstützen die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (GD EMPL) der Europäischen Kommission seit 2019 durch wissenschaftliche Stellungnahmen zu Grenzwerten berufsbedingter Exposition. Zuvor wurden diese Arbeiten vom Wissenschaftlichen Ausschuss für Grenzwerte berufsbedingter Exposition (SCOEL) der GD EMPL durchgeführt.

Grenzwerte berufsbedingter Exposition sollen in erster Linie verhindern, dass Arbeitnehmer Chemikalien in Dampf-, Nebel- oder Staubform einatmen. Der RAC kann jedoch auch einen Hinweis empfehlen, der angibt, dass ein Hautschutz erforderlich ist. Auch andere Hinweise zu Reizung oder Geräuschpegel sind möglich. Darüber hinaus kann der RAC biologische Grenzwerte (BGW, Biomonitoring-Expositionswerte) oder biologische Leitwerte (BLW, Biomonitoring-Hintergrundwerte) empfehlen.