Wer ist für die Sicherheit von chemischen Stoffen verantwortlich?

In Produkten des täglichen Bedarfs werden Tausende Chemikalien - natürlichen Ursprungs oder durch den Menschen hergestellt - verwendet, um unsere Lebensqualität zu verbessern. Nicht immer sind aber umfassende Informationen zu den Auswirkungen dieser Chemikalien auf unsere Gesundheit und auf die Umwelt verfügbar. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich 2006 auf eine neue Rechtsvorschrift zu Chemikalien geeinigt: die REACH-Verordnung. Ein Ziel dieser Verordnung bestand darin, Informationen zu allen in der EU verwendeten Chemikalien zu gewinnen, damit diese sicher verwendet werden können und damit die gefährlichsten von ihnen allmählich aus dem Verkehr gezogen werden.

Das Ziel: Die sichere Verwendung von Chemikalien

Wenn Chemikalien mit gefährlichen Eigenschaften nicht angemessen beherrscht werden, können sie an Stellen vorkommen, an die sie nicht gehören: im menschlichen Körper, in Pflanzen, in Tieren, im Wasser und im Boden. Um dem entgegenzuwirken, verpflichtet die REACH-Verordnung Unternehmen dazu, ihr Wissen über die von ihnen hergestellten Chemikalien zu erweitern und diese Informationen an ihre Kunden weiterzugeben. Auf diese Weise lernen wir mehr über Chemikalien und deren Gefahren und sorgen dafür, dass unsere Sensibilität für diese Gefahren wächst.

Für die sichere Verwendung von Chemikalien sind viele Akteure mitverantwortlich.

 

Verantwortung der Industrie

Die Industrie ist dafür verantwortlich, dass die Risiken von Chemikalien beherrscht und Sicherheitsinformationen darüber bereitgestellt werden. Gemäß REACH müssen Hersteller und Importeure Informationen zu den Eigenschaften ihrer Chemikalien zusammentragen und weitergeben, damit die Anwender mit diesen Chemikalien sicher umgehen können. Außerdem muss die Industrie Schutzvorschriften, wie beispielswiese Beschränkungen oder Zulassungspflichten, beachten.

Gemäß der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) müssen Arbeitnehmer und Verbraucher in der EU unmissverständlich über etwaige Gefahren in Kenntnis gesetzt werden. Die Industrie muss sämtliche gefährlichen Eigenschaften ihrer Chemikalien (Stoffe oder Gemische) identifizieren, die schädliche Auswirkungen auf den Menschen oder die Umwelt haben könnten, und sie muss diese den identifizierten Gefahren gemäß einstufen. Gefährliche Chemikalien müssen entsprechend gekennzeichnet werden, damit die Anwender – Arbeitnehmer oder Verbraucher – deren Auswirkungen klar erfassen und bei der Verwendung und beim Kauf informierte Entscheidungen zu Produkten treffen können.

Laut der Verordnung über Biozidprodukte (BPR) müssen Lieferanten biozider Wirkstoffe Informationen zum Stoff bereitstellen. Alle Biozidprodukte müssen durch die ECHA oder eine nationale Behörde zugelassen werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Wirkstoffe, die in diesen Biozidprodukten enthalten sind, müssen zuvor genehmigt worden sein.

Die Rolle der ECHA

Die ECHA agiert als Zentrale für die Verwaltung der von der Industrie bereitgestellten Informationen. Die Agentur veröffentlicht auf ihrer Website Informationen zu den Chemikalien, die bisher gemäß REACH registriert wurden, sowie zu deren Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsanforderungen. Darüber hinaus enthält die Website der ECHA Informationen zu bioziden Wirkstoffen und Biozidprodukten.

Neben der öffentlichen Datenbank bewertet die ECHA auch die Informationen, die die Unternehmen zu den von ihnen hergestellten Chemikalien bereitstellen, und sie koordiniert die Arbeit zur Genehmigung und Zulassung von Bioziden. Falls die eingereichten Daten unzureichend sind, kann die ECHA weitere Informationen verlangen. Die Verbesserung unseres Wissensstands und die größere Sensibilisierung werden es im Laufe der Zeit ermöglichen, die gefährlichsten Chemikalien allmählich aus dem Verkehr zu ziehen und durch sicherere Chemikalien zu ersetzen.

Nationale Behörden

Die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten spielen bei der Gewährleistung der sicheren Verwendung von Chemikalien eine wichtige Rolle. Sie arbeiten eng mit der ECHA und der Europäischen Kommission zusammen. Die nationalen Behörden bewerten registrierte Stoffe und sind eng in die Verabschiedung von Bewertungsentscheidungen der ECHA eingebunden. Die Mitgliedstaaten können Beschränkungen für Chemikalien vorschlagen, wenn deren Risiken auf EU-Ebene behandelt werden müssen. Sie können auch Stoffe für die Identifizierung als potenziell besonders besorgniserregende Stoffe vorschlagen. Die Mitgliedstaaten bewerten auch Anträge, die sich auf Biozide beziehen.

Die nationalen Durchsetzungsbehörden sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass sich Unternehmen an die Chemikaliengesetzgebung halten.

Sicherheit im internationalen Kontext

Die EU verfügt zwar weltweit über die ehrgeizigste Chemikaliengesetzgebung, dennoch steht sie bei ihren Bemühungen zur Verringerung der mit Chemikalien verbundenen Risiken nicht allein da. Die ECHA arbeitet auf dem Gebiet der sicheren Beherrschung von Chemikalien mit entsprechenden Stellen auf internationaler Ebene zusammen. Diese Zusammenarbeit basiert auf gegenseitigen Vereinbarungen, die im Rahmen der Arbeit der Vereinten Nationen abgeschlossen wurden.

Zusammenhänge mit anderen EU-Vorschriften

Die Bewertung gefährlicher Chemikalien gemäß REACH ist nur ein Weg zu deren Beherrschung. REACH bietet einen allgemeinen Ansatz zur Verringerung der Verwendung gefährlicher Chemikalien in ganz Europa. Dies hat natürlich positive Auswirkungen auf die Zielsetzungen anderer EU-Vorschriften.