Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe

Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe

(veröffentlicht gemäß Artikel 59 Absatz 10 der REACH-Verordnung)

Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe

Anmerkungen:

  • Verbindliche Fassung: Nur die auf dieser Website veröffentlichte Kandidatenliste ist verbindlich. Unternehmen haben möglicherweise unmittelbare rechtliche Verpflichtungen, die sich aus der Aufnahme eines Stoffes in die Kandidatenliste auf dieser Website ergeben, insbesondere aufgrund von Artikel 7, 31 und 33 der REACH-Verordnung.
  • Numerische Identifikatoren: Jeder Eintrag in der Kandidatenliste deckt sowohl die wasserfreie als auch die hydratisierte Form eines Stoffes ab. Die CAS-Nummer eines Eintrags bezieht sich typischerweise auf die wasserfreie Form. Mit anderen CAS-Nummern gekennzeichnete hydratisierte Formen des Stoffes werden ebenfalls von dem Eintrag erfasst.
  • Andere numerische Identifikatoren: Bei den Einträgen mit Anführungszeichen in den Spalten der EG-Nummern und CAS-Nummern kann ggf. auf eine nicht erschöpfende Liste von EG- und/oder CAS-Registriernummern zugegriffen werden, in der Stoffe oder Stoffgruppen beschrieben werden, die unter die Kandidatenliste fallen. Diese Informationen können im ausgewählten Eintrag über die Schaltfläche „Details“ angezeigt werden.

2-methylimidazole

EG-Nr. : 211-765-7 CAS-Nr. : 693-98-1
Grund für die Aufnahme
Toxic for reproduction (Article 57c)
Datum der Aufnahme
25-Jun-2020
Entscheidung
IUCLID-Datensatz
Unterstützendes Dokument
Antwort auf Bemerkungen (RCOM-Dokument)
Bemerkungen