Gibt es sicherere Alternativen?
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Chemikalien im Alltag
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Gibt es sicherere Alternativen?
Sicherere Chemikalien sind gut für die Verbraucher und gut fürs Geschäft. Unternehmen, die sie verwenden, können das Ansehen ihrer Marke verbessern, was sich wirtschaftlich auszahlt.
Der Begriff „Ersetzung" bedeutet, dass ein gefährlicher Stoff durch einen Stoff abgelöst wird, der weniger oder gar keine Risiken mit sich bringt, dass der Herstellungsprozess geändert wird oder dass die Technologie umgestellt wird. Die Ersetzung wird durch verschiedene Risikomanagementmaßnahmen gefördert.
Gemäß REACH müssen Unternehmen chemische Stoffe registrieren, die in Mengen von über einer Tonne pro Jahr in der EU hergestellt oder in Verkehr gebracht werden. Beim Zusammentragen von Daten und Einstufen ihrer Stoffe zur Einreichung des Registrierungsdossiers müssen Unternehmen ermitteln, ob bestimmte Verwendungen ihrer Stoffe nicht mehr wünschenswert sind, weil sie nicht sicher beherrscht werden können. In diesen Fällen können Unternehmen entweder die Herstellung oder die Einfuhr des Stoffes einstellen oder von deren Einsatz in den problematischen Verwendungen abraten. Zu den Registrierungspflichten gehören Anreize für Hersteller oder Importeure von Chemikalien, die die Umstellung von nicht-wünschenswerten Verwendungen von Stoffen hin zu sichereren Alternativen fördern.
Das Einstufen von chemischen Stoffen bedeutet, ihre Gefahren zu definieren und damit sicherzustellen, dass sie sicher hergestellt, verwendet und entsorgt werden. Die Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen wird von mehr als 20 EU-Rechtsvorschriften geregelt. Sobald ein Stoff als gefährlich eingestuft wird, müssen andere gesetzliche Bestimmungen zur Kontrolle seiner Verwendung beachtet werden. Wenn Stoffe aufgrund ihrer Einstufung für bestimmte Verwendungen nicht in Verkehr gebracht werden dürfen, müssen die Unternehmen Alternativen finden.
So dürfen beispielsweise Stoffe, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft wurden, nicht in Verbraucherprodukten oder in Gemischen verwendet werden, bei denen bestimmte Konzentrationsstufen überschritten werden. Dafür gelten nur einige wenige Ausnahmen.
Für Verbraucher ist es wichtig, die Etiketten auf Produkten oder Gemischen zu lesen und zu verstehen. Diese Informationen erlauben es ihnen, Produkte oder Gemische sicher zu verwenden oder sich für weniger gefährliche Alternativen zu entscheiden.
Beschränkungen können die Herstellung, die Einfuhr, das Inverkehrbringen oder bestimmte Verwendungen eines Stoffes begrenzen. Wenn die Beschränkung in Form eines Verbots aller oder bestimmter Verwendungen eines Stoffes erfolgt, müssen sicherere Alternativen gefunden werden. Durch Beschränkungen können unannehmbare Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt vermieden werden.
Beispiele:
- Die Verwendung von Quecksilber in Fieberthermometern und anderen Messgeräten für Verbraucher, wie beispielsweise Druckmesser oder Barometer, wurde verboten. Heute sind die meisten Thermometer elektrisch. In diesem Fall hat die Ersetzung zu Änderungen in der Technologie geführt.
- In einer Beschränkung wurde die maximale Konzentration von Chrom VI in Ledererzeugnissen begrenzt. Gerbereien in der EU haben daraufhin alternative Methoden zum Gerben von Häuten entwickelt. Dazu haben sie entweder den Produktionsprozess verbessert (wobei dieser weiter auf Chromverbindungen basiert, die Entstehung von Chrom VI dabei aber vermieden wird) oder sie verwenden chromfreie Verfahren.
Die Liste der für eine Zulassungspflicht infrage kommenden Stoffe enthält besonders besorgniserregende Stoffe, die für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt besonders schädlich sind. Dies ist ein starker Anreiz für Unternehmen, ihre Bemühungen zum Finden von Alternativen für diese Stoffe zu intensivieren.
Wird ein besonders besorgniserregender Stoff in die Zulassungsliste aufgenommen, ist die Verwendung oder das Inverkehrbringen auf dem EU-Markt ab einem bestimmten Datum verboten, es sei denn, es wurde eine Zulassung beantragt und erteilt. Zur Beantragung einer Zulassung müssen Unternehmen eine ausführliche Analyse von Alternativen für die Verwendungen ihres Stoffes durchführen. Sie müssen nachweisen, dass die Risiken der Verwendung des Stoffes gering sind. In bestimmten Fällen muss auch nachgewiesen werden, dass die Vorteile für die Gesellschaft höher als die Risiken sind, die damit einhergehen, und dass keine geeigneten Alternativen verfügbar sind.
Wenn Verwendungen von Stoffen, die auf der Zulassungsliste stehen, einfach ersetzt werden können, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie eingestellt werden müssen. Die Verwendungen ohne geeignete Alternativen können so lange weiter zulässig sein, bis eine Alternative gefunden ist, sofern diese Verwendungen zugelassen wurden.
Beispiele:
- Die ECHA hat von der Industrie keine Zulassungsanträge für die Verwendung des sehr persistenten und sehr bioakkumulierbaren Duftstoffes Moschus-Xylol oder des krebserzeugenden Stoffes MDA (4,4′- Diaminodiphenylmethan) erhalten. Das bedeutet, dass ab August 2014 nur noch Ersatzstoffe für diese Stoffe verwendet werden dürfen.
- Die in Europa hergestellte oder eingeführte Menge an DEHP (Bis(2-ethylhexyl)), einem oft in Weich-PVC-Erzeugnissen verwendeten Phthalat, ist in den vergangenen Jahren zurückgegangen und die Industrie hat sicherere Alternativen entwickelt. Für die Verwendung von Phthalat muss eine Zulassung eingeholt werden.
- Das Flammschutzmittel HBCDD (das hauptsächlich in Dämmmaterialien aus Polystyrol verwendet wird) wurde vor einigen Jahren als persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoff identifiziert. Die Industrie hat inzwischen Alternativen für diesen Stoff gefunden. Wenn einige Unternehmen diese Alternativen nicht verwenden können, beantragen sie eine Zulassung.
Diese Beispiele zeigen, dass Ersetzungen bereits stattgefunden haben oder sich in der Umsetzungsphase befinden.
Für die Genehmigung biozider Wirkstoffe gibt es bestimmte Ausschlusskriterien. Diese beziehen sich beispielsweise auf das krebserregende Potenzial, die Gefährlichkeit für die Fortpflanzung und die Schädlichkeit für die Umwelt. Wird eine dieser Kriterien erfüllt, kann der Stoff nicht genehmigt werden oder dessen Verwendung muss beschränkt werden.
Wenn ein Wirkstoff für eine Verwendung genehmigt wird, obwohl er einen oder mehrere der Ausschlusskriterien erfüllt, gilt er als zu ersetzender Stoff. Ein Stoff kann auch dann als zu ersetzender Stoff gelten, wenn er bestimmte andere Kriterien erfüllt, die in der Verordnung über Biozidprodukte genannt werden.
Wenn diese Kriterien erfüllt sind, startet die ECHA eine öffentliche Konsultation, um Alternativen für den Stoff zu finden. Im Rahmen dieser Konsultation können Dritte Informationen zu verfügbaren sichereren Alternativen, wie anderen bioziden Wirkstoffen oder nicht-chemischen Alternativen, einreichen.
Darüber hinaus werden Biozidprodukte, die einen Wirkstoff enthalten, der als zu ersetzender Stoff gilt, vor der Zulassung einer vergleichenden Bewertung unterzogen. Ziel dieser Bewertung ist es herauszufinden, ob es auf dem Markt sicherere Alternativen gibt. Sind sicherere Alternativen verfügbar und sind diese wirksam, kann die Verwendung des Biozidprodukts verboten oder beschränkt werden.
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