Ausschuss für Risikobeurteilung

Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) arbeitet die Stellungnahmen der ECHA zu Risiken von Stoffen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt im Zusammenhang mit den unten beschriebenen REACH- und CLP-Prozessen aus. Die endgültigen Entscheidungen werden von der Europäischen Kommission getroffen.

Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung

Der Ausschuss prüft die Vorschläge zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung und gibt eine Stellungnahme zu der vorgeschlagenen harmonisierten Einstufung von Stoffen als krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend oder als Inhalationsallergen oder von Fall zu Fall im Hinblick auf andere Wirkungen ab.  

Beschränkung 

Der Ausschuss beurteilt, ob die vorgeschlagene Beschränkung für die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung eines Stoffes angemessen ist, um das Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu senken. Dazu gehört auch die Bewertung von Stellungnahmen, die von Dritten vorgelegt werden.

Zulassung 

Der Ausschuss bewertet nach Einreichung eines Zulassungsantrags das Risiko eines Stoffes, das von den Verwendungen des Stoffes ausgeht. Hierzu gehören eine Beurteilung der Angemessenheit und Wirksamkeit der im Zulassungsantrag beschriebenen Risikomanagementmaßnahmen sowie gegebenenfalls eine Beurteilung der Risiken, die sich aus möglichen Alternativen ergeben. Beiträge von Dritten, die für den Antrag relevant sind, werden ebenfalls bewertet.

Trinkwasser

Ab 2026 wird der Ausschuss die Sicherheit bestimmter Stoffe bewerten, die in Materialien verwendet werden, die mit Trinkwasser in Berührung kommen. Wenn bei der ECHA beantragt wird, diese Stoffe bei der Herstellung solcher Materialien zu verwenden, bewertet der RAC deren potenzielle Risiken.  Die Bewertung des RAC umfasst die Art und Weise, wie diese Stoffe verwendet werden, ihr Potenzial, ins Trinkwasser zu gelangen, und ihre toxikologischen Eigenschaften. Darüber hinaus werden etwaige Anmerkungen Dritter zu dem Antrag berücksichtigt.  

Ersuchen des Direktors der ECHA

Der Ausschuss gibt auf Ersuchen des Direktors der ECHA eine Stellungnahme im Zusammenhang mit Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu allen anderen Aspekten der Sicherheit von Stoffen als solche, in Gemischen oder in Erzeugnissen ab. 

Der Ausschuss leistet ferner wissenschaftliche Unterstützung zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft, den Mitgliedstaaten, internationalen Organisationen und Drittstaaten im Zusammenhang mit der Sicherheit von Stoffen sowie aktive Mitwirkung bei der technischen Unterstützung und bei Tätigkeiten zum Ausbau von Kapazitäten für die sachgerechte Bewirtschaftung chemischer Stoffe in Entwicklungsländern.

Zusammensetzung

Die Mitglieder des Ausschusses werden vom Verwaltungsrat der ECHA aus Bewerbern, die von den Mitgliedstaaten bestimmt wurden, für eine verlängerbare Amtszeit von drei Jahren ernannt.