Die Widerspruchskammer
Die Widerspruchskammer ist für Entscheidungen zu Widersprüchen zuständig, die gegen bestimmte nach der REACH‑Verordnung und der Verordnung über Biozidprodukte getroffene Entscheidungen der Agentur eingelegt wurden.
Auch wenn die Widerspruchskammer Teil der Agentur ist, trifft sie ihre Entscheidungen unabhängig.
Die Widerspruchskammer besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Mitgliedern.
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