Unabhängigkeit

Unabhängigkeit und Transparenz der Entscheidungsprozesse sind für die Agentur von wesentlicher Bedeutung. Die Arbeit und Entscheidungen der ECHA sind für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt von entscheidender Bedeutung und können erhebliche Auswirkungen auf einzelne Unternehmen haben. Es ist unabdingbar, dass die ECHA diese Entscheidungen transparent, unabhängig, unvoreingenommen und auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse trifft.

Unabhängigkeit ist durch transparente Interessenerklärungen und Maßnahmen gegeben, die sicherstellen sollen, dass bestimmte Interessen keinen Einfluss auf die Entscheidungsprozesse in der Agentur haben. In der Praxis bedeutet dies, dass ein gut austariertes Gleichgewicht gefunden werden muss: Einerseits bedarf es erfahrener Mitarbeiter mit fundiertem Fachwissen, andererseits müssen mögliche Interessenkonflikte strikt vermieden werden. Gemäß der Strategie der ECHA könnte ein Interessenkonflikt dann entstehen, wenn die Unvoreingenommenheit und Objektivität einer Entscheidung wegen eines Interesses, das eine Person hat oder vertritt, die für die Agentur tätig ist oder mit ihr zusammenarbeitet, beeinträchtigt werden (oder als beeinträchtigt angesehen werden könnten).

Tatsächlich muss daher jeder, der für die ECHA tätig ist oder mit ihr zusammenarbeitet, eine jährliche Interessenerklärung abgeben (die entsprechend aktualisiert wird, wenn sich die Situation der Person ändert). Jeder, der ein erklärtes Interesse an einer bestimmten Angelegenheit hat, wird somit nicht am Entscheidungsprozess oder an der Erarbeitung einer Stellungnahme zu dieser Angelegenheit teilnehmen.

Die Agentur verfügt zudem über einen Beratungsausschuss zu Interessenkonflikten, der den Direktor der Agentur dabei unterstützt, die Unabhängigkeit der Entscheidungsprozesse zu gewährleisten.

Weitere Informationen finden Sie in der ECHA-Strategie zur Behandlung möglicher Interessenkonflikte.

 

Conflicts of Interest Advisory Committee

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