Mitgliedstaaten und zuständige Behörden

Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

Die ECHA arbeitet eng mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Norwegen, Island und Liechtenstein zusammen.

Vertreter der Mitgliedstaaten sind Mitglied im Verwaltungsrat der ECHA, den Ausschüssen der Agentur, dem Forum und verschiedenen Netzwerken. EWR-Mitgliedsländer nehmen an diesen Gremien und Netzwerken ohne Stimmrecht teil. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten arbeiten bei den verschiedenen Verfahren der Agentur mit.

Zuständige Behörden der Mitgliedstaaten

Die zuständigen Behörden, die gemäß den verschiedenen für die ECHA geltenden EU-Verordnungen benannt werden, sind die Kooperationspartner der ECHA in den Mitgliedstaaten. Viele von ihnen sind Ministerien oder Behörden im Umweltbereich. Einige Länder haben als zuständige Behörden aber auch Einrichtungen benannt, die im Finanz- oder Gesundheitsbereich tätig oder mit Arbeitsfragen befasst sind.

Die ECHA arbeitet im Rahmen vieler ihrer Verfahren eng mit den zuständigen Behörden zusammen, tauscht Informationen mit ihnen aus und stellt Unterstützung und Fortbildung für die Mitgliedstaaten bereit.

Zuständige Stelle der ECHA für Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Mitgliedstaaten: msca(at)echa.europa.eu.