Wie können Sie Ihre C&L-Meldung einreichen und aktualisieren?

Sie können Ihre Meldung elektronisch entweder über das REACH-IT-Portal auf der ECHA-Website oder über die System-zu-System-Übermittlung der ECHA einreichen. Unabhängig von der bevorzugten Methode müssen Sie sich zuerst in REACH-IT anmelden und ein Konto erstellen.

Möglicherweise besitzen Sie schon ein Konto oder haben bereits eine oder mehrere Meldungen eingereicht und wollen jetzt eine aktualisierte Fassung einreichen. Gemäß Artikel 41 der CLP-Verordnung bemühen sich die Anmelder und Registranten nach Kräften um eine Einigung über den Eintrag desselben Stoffes in das Verzeichnis. Daher ist es üblich, dass Meldungen aktualisiert werden.

Zur Erstellung und Einreichung einer neuen Meldung oder einer aktualisierten Meldung sollten Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. Erstellen Sie ein Konto in REACH-IT
    Wenn Sie bereits ein Konto besitzen, müssen Sie zur Einreichung der Meldung kein neues Konto erstellen. Falls Sie Ihren Benutzernamen und/oder Ihr Benutzerkennwort für REACH-IT vergessen haben, können Sie über das Kontaktformular unter „ECHA accounts“ (ECHA-Konten) Unterstützung anfordern.
  2. Erstellen Sie eine Meldungsgruppe (fakultativ)
    Anmelder können auch eine Gruppe von Herstellern und/oder Importeuren bilden und ihre vereinbarte Einstufung und Kennzeichnung zur Aufnahme in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis melden. Dieser Schritt ist nicht obligatorisch. Die Gruppe von Herstellern und/oder Importeuren kann in REACH-IT erstellt werden. 
  3. Erstellen Sie Ihre C&L-Meldung/aktualisierte Meldung
    Sie können entweder IUCLID oder das Online-Dossier verwenden. Falls Sie Ihre Meldung als Teil eines Registrierungsdossiers eingereicht haben, müssen Sie eine aktualisierte Registrierung (Artikel 22 der REACH-Verordnung) zur Aktualisierung Ihrer Meldung einreichen. 

    Wenn Sie mehr über die verfügbaren Tools erfahren und prüfen wollen, welches am besten für Sie geeignet ist, klicken Sie bitte auf die nachstehenden Links.
     

     

    IUCLID
    Sie können alle notwendigen Informationen in Ihrem IUCLID-Datensatz angeben und ein C&L-Meldungsdossier erstellen.
    • IUCLID bietet die Möglichkeit, mehrere Zusammensetzungen für einen Stoff (beispielsweise aufgrund verschiedener Verunreinigungsprofile) einzugeben und jede Zusammensetzung mit einer bestimmten Einstufung und Kennzeichnung zu verknüpfen. Jeder Anmelder kann pro Stoff nur eine Meldung einreichen, und dieses Tool ist das Einzige, mit dem Sie für ein und denselben Stoff mehrere Zusammensetzungen einreichen können.
    • Frühere Benutzer von IUCLID werden dies praktisch finden.
    • IUCLID ist außerdem ein nützliches Tool für Benutzer, die eine Registrierung gemäß REACH im Hinblick auf die Registrierungsfrist im Jahr 2018 einreichen möchten.

     

    Online-Dossier
    Sie können die erforderlichen Daten manuell in REACH-IT eingeben.
    • Wenn Sie nur wenige Stoffe melden müssen und IUCLID gegenwärtig nicht verwenden, ist die Online-Meldung über REACH-IT unter Umständen die für Sie günstigste Option. 
    • Diese Option empfiehlt sich, wenn Ihr Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ist und wenn es nur um wenige Stoffe oder einzelne juristische Personen geht.
    • Im Online-Tool können Sie eine Einstufung und Kennzeichnung bestätigen, die bereits von einem anderen Unternehmen gemeldet bzw. registriert wurde.

     

    System-zu-System-Übermittlung

    Die Übermittlung von System zu System (System-to-System, S2S) empfiehlt sich, wenn Sie zur Erstellung und Einreichung von C&L-Meldungen Ihr eigenes IT-System nutzen möchten.

    Um eine S2S-Einreichung ins REACH-IT-System zu übermitteln, müssen Sie sich zunächst auf REACH-IT anmelden und in die Nutzungsbedingungen einwilligen.

    • Die ECHA stellt das Format und das Datenmodell für C&L-Meldungen zur Verfügung.
    • Das Format wird als Satz von XML-Schemadefinitionsdateien (XSD) bereitgestellt.
    • Meldungen sind in REACH-IT und im C&L-Verzeichnis verfügbar. Auch Sammelmeldungen sind möglich.
    Hinweis: Falls Sie Ihren Verpflichtungen aufgrund der CLP-Verordnung mit Sammelmeldungen nachgekommen sind, kann nur der Importeur/Hersteller, der diese in Ihrem Namen eingereicht hat, die Meldungen aktualisieren. Daher müssen Sie sich mit dem Importeur/Hersteller in Verbindung setzen, wenn Sie die gemeldete Einstufung aktualisieren möchten.
  4. Einreichung Ihrer C&L-Meldung/aktualisierten Meldung
    • Nachdem Sie Ihre C&L-Meldung in Form einer IUCLID-Datei erstellt haben, können Sie sie jetzt über REACH-IT bei der ECHA einreichen. Bevor Sie Ihr Dossier bei der ECHA einreichen, können Sie es mithilfe des Validierungsassistenten (Geschäftsregelprüfung) überprüfen. Das IUCLID-Plug-in kann über die IUCLID-Website heruntergeladen werden.
    • Falls Sie das Online-Dossier in REACH-IT verwendet haben, werden Sie über Hilfetexte in der Anwendung durch die Einreichung Ihrer C&L-Meldung geführt. 
    • Wenn Sie für Ihre C&L-Meldung bzw. eine Aktualisierung die System-zu-System-Übermittlung nutzen möchten, beachten Sie bitte den diesbezüglichen Abschnitt weiter oben.

Der Inhalt des öffentlichen C&L-Verzeichnisses wird anschließend regelmäßig aktualisiert. Alle neuen Meldungen sowie die aktualisierten Fassungen bereits vorliegender Meldungen werden in das folgende Daten-Update integriert.

Wichtige Informationen zur Aktualisierung einer Meldung

Anforderungen an die Identifizierung

Für die erfolgreiche Einreichung einer Aktualisierung muss Ihre C&L-Meldung eindeutig als Aktualisierung einer vorherigen erfolgreichen Meldung gekennzeichnet sein und unbedingt folgende Informationen enthalten:

  • die genaue Referenznummer der C&L-Meldung, die Sie aktualisieren möchten: Referenznummern haben das folgende Format: 02-XXXXXXXXXX-CCXXXX
  • die EG- oder Listennummer, die Ihrem Stoff zugeteilt wurde
  • die vorherige Einreichungsnummer (nur für in IUCLID eingereichte Meldungen von Belang)
  • den Grund der Aktualisierung (z. B. eine Änderung der Einstufung und Kennzeichnung, um Artikel 41 nachzukommen).

Tool-spezifische Anforderungen

Voraussetzungen für die Aktualisierung einer C&L-Meldung:

  • In IUCLID: In Abschnitt 1.3 muss die zugeteilte Referenznummer (Meldungsnummer) angegeben werden. Im Dossierkopf müssen Sie außerdem die vorherige Einreichungsnummer angeben, das Kästchen für die Aktualisierung („update“) markieren und den Aktualisierungsgrund („update reason“) angeben.